Förderunterlagen

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass aufgrund der Einkommensrichtlinien viele Eltern einen Anspruch auf einen Zuschuss haben. (Sollten Sie unsicher sein, können wir Sie diesbezüglich auch gerne unverbindlich beraten).

Für Kinder aus Niedersachsen: Nach Rücksprache mit einzelnen Jugendämtern (u.a. Hannover, Delmenhorst, Landkreis Diepholz) haben wir erfahren, dass ALGII-Empfänger bzw. Bezieher von Wohngeld auch Zuschuss bekommen können. Dazu ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich – zusätzlich benötigen wir den Nachweis über den Bezug von ALGII/Hartz4 bzw. Wohngeld. Bei einigen Jugendämtern müssen Sie aber auch selbst hingehen.

Für Bremer Familien:
Der Förderantrag liegt im PDF Format vor (hierfür wird der Adobe Acrobat Reader benötigt).
Der Antrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Allerdings können wir es aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren, wenn der Antrag (und alle nötigen Nachweise) per eMail eingeschickt werden, daher müßten Sie uns die Unterlagen bitte per Post oder Fax übermitteln.

Wichtig: Die Fördergelder sind leider begrenzt, daher müssen Sie sich bitte mit der Einsendung des unterschriebenen Antrags und allen Nachweisen beeilen! Bitte senden Sie den Antrag und die Nachweise außerdem an uns und nicht an die Daniel-Schnakenberg-Stiftung, ansonsten verzögert sich die Bearbeitung nur unnötig.
Außerdem gelten die Fördermöglichkeiten der Daniel-Schnakenberg-Stiftung nur für Familien, die in Bremen wohnen.